Unsere Schule: Schulordnung und Schulgemeinschaft

Unsere Schulgemeinschaft

Die Schule ist eine Stätte der Heranbildung zur individuellen Selbstbestimmung und solidarischen Mitbestimmung in einer komplexen Gesellschaft. Der Schulbesuch soll zur Persönlichkeitsentfaltung und zur Bildung des Charakters des Schülers beitragen. Jeder Schüler soll daher die Erfordernisse der Schulgemeinschaft erkennen und sein Verhalten danach ausrichten: Mitverantwortung für die schulischen Aufgaben: Sorge für eine konstruktive Schul- und Klassengemeinschaft. Die Schulgemeinschaft wird von den Grundsätzen der konstruktiven Mitarbeit, des Respekt der Toleranz und der Argumentation getragen. Die Verwirklichung des Erziehungs- und Organisationsplanes sowie der Schulordnung erfordert die enge Mitwirkung der Eltern. Es ist ein Anliegen der Schule, diese Mitwirkung zu fördern und angemessene Formen des Gespräches und der Information mit den Eltern zu finden.

UNTERRICHTSBEGINN und UNTERRICHTSSCHLUSS
Aufsicht vor Unterrichtsbeginn

Die Schüler (die Fahrschüler ausgenommen) sollen rechtzeitig (nicht zu früh) vor Unterrichtsbeginn (auch am Nachmittag) beim Schulhaus eintreffen. 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn übernehmen die Lehrer die Aufsicht über die Schüler.

Verlassen des Schulbereiches

Während der Unterrichtszeit und der Pause darf der Schulbereich vom Schüler nicht eigenmächtig verlassen werden.

Unterrichtsschluss

Die Unterrichtsstunde endet mit dem Glockenzeichen. Eine Überziehung wird von der Lehrkraft begründet.

ABSENZENREGELUNG

Anwesenheitspflicht der Schüler

Die regelmäßige Teilnahme am Unterricht ist für jeden Schüler Pflicht. Diese Pflicht bezieht sich auf alle schulischen Tätigkeiten und schulbegleitenden Veranstaltungen. (Ausflüge, Sporttage, Lehrgänge,….) Die Teilnahme an den Wahlangeboten ist freiwillig.

Schriftliche Entschuldigung

Die schriftliche Entschuldigung ist zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde der Lehrperson vorzulegen. Die Entschuldigung wird von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten unterzeichnet.

Vorhersehbare Absenzen

Vorhersehbare Absenzen sind vorher schriftlich zu beantragen. Grundschüler bei den Lehrpersonen, Mittelschüler beim Direktor. Das vorzeitige Verlassen des Unterrichts ist nur dann erlaubt, wenn die Eltern oder deren Stellvertreter den Schüler persönlich von der Schule abholen.

KLASSENORDNUNG

Haftung für Schäden

Festgestellte Schäden sind bei der  Schulführung bzw. beim Schulleiter zu melden.
Der Verursacher haftet für den Schaden.
Der Benutzer haftet für beschädigte und verloren gegangene Schulbücher.

Haftung der Schule

Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

Letzter Schultag

Am letzten Schultag vor dem Beginn der verschiedenen Ferien müssen die Schüler alle Unterlagen mit nach Hause nehmen, damit eine gründliche Reinigung der Klassen und der Möbel erfolgen kann!

SCHLUSSBEWERTUNG

Bewertung der Schüler

Die Bewertung der Schüler erfolgt auf Grund der geltenden Bestimmungen, siehe auch Bewertungskriterien.

Nichtversetzung

Für die Nichtversetzung der Schüler/Innen gelten die gesetzlich vorgegebenen  Bestimmungen.
Eine Nichtversetzung wird in Betracht gezogen, wenn die Möglichkeit des Schülers nicht besteht, das Unterrichtsprogramm des nächsten Jahres erfolgreich zu bewältigen. Die Erziehungsberechtigten werden innerhalb April über die Gefährdung einer Nichtversetzung informiert.

BEAUFSICHTIGUNG der SCHÜLER

Grenzen der Aufsichtspflicht

Die primäre Erziehungspflicht/das primäre Erziehungsrecht obliegt den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die Verantwortlichkeit der Schule wird dadurch eingegrenzt.

Die Beaufsichtigung der Schüler ist auf das Schulgrundstück begrenzt; sie beginnt fünf Minuten vor dem Unterricht, umfasst auch die Zwischenpausen und endet mit dem Unterrichtsschluss und dem Verlassen des Schulgebäudes durch die Schüler.

Aufsicht während des Unterrichts

Die Beaufsichtigung der Schüler während des Unterrichts fällt in die Zuständigkeit der zuständigen Fachlehrperson bzw. Teamlehrkraft, welche dafür Sorge tragen, dass die vereinbarten Regeln in der Gemeinschaft eingehalten werden.

Pausenaufsicht

Für die Beaufsichtigung der Schüler während der Pause gilt der Pausenaufsichtsplan.

Beaufsichtigung der Schüler bei Schulveranstaltungen

Die Beaufsichtigung der Schüler bei Schulveranstaltungen fällt in den Aufgabenbereich der begleitenden Lehrperson, welche vor dem Beginn einer derartigen Veranstaltung klare Verhaltensregeln mit den Schülern bespricht. Bei einem angekündigten Streik müssen sich die Eltern selbst vergewissern, ob Lehrpersonen für den Unterricht zur Verfügung stehen.

Prüfungsregelung und Schlussbewertung

Leistung des Schülers

Die Bewertung des Schülers ist das Ergebnis schulischer Leistungen. Zur Leistung der Schüler zählen insbesondere Sachkompetenz, Sozialkompetenz, eigenständige Kritik bzw. eigenständiges Urteilsvermögen, Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten. Es erfolgt keine Bewertung nach Portfolio.

Nichtversetzung

Eine Nichtversetzung wird in Betracht gezogen, wenn die Möglichkeit des Schülers nicht besteht, das Unterrichtsprogramm des nächsten Jahres erfolgreich zu bewältigen.

Disziplinarmaßnahmen

Erziehungsmaßnahmen

Bei den Erziehungsmaßnahmen wie der mündlichen Ermahnung des Schülers vor der Klasse steht der pädagogische Zweck ganz im Vordergrund. Durch die Erziehungsmaßnahme wird der Schüler von der Lehrperson aufgefordert, die schulischen Spielregeln des sozialen Verhaltens zu beachten.

Ordnungsmaßnahmen

Die Ordnungsmaßnahmen sind Verwaltungsakte und werden in schriftlicher Form erteilt. Für alle Ordnungsmaßnahmen gilt die Begründungspflicht.

Bei einer Beschlussfassung über Disziplinarmaßnahmen, die in einem Ausschluss bestehen, wird nach den Artikeln  der Schülercharta vorgegangen.

Eine Eintragung in das Klassenbuch ist ebenfalls vorgesehen.

Beschwerderecht

Gegen die Beschlüsse des Klassenrates über Disziplinarmaßnahmen können die Eltern des Schülers innerhalb von dreißig Tagen ab Erhalt der entsprechenden Mitteilung beim Schulamtsleiter Beschwerde einreichen. Dieser entscheidet endgültig.

Schülercharta

In der Schülercharta sind Rechte und Pflichten der Schüler enthalten.

Die Schülercharta wird den Schülern ausgehändigt.

Ergänzung

Ergänzung zum Schulprogramm des SSP Graun – 30.09.2015

Die Schulordnungen der Schulstellen des SSP Graun werden um folgenden Unterpunkt ergänzt:

„Der Unterricht außerhalb des Schulgebäudes (z.B. Gang in die Bibliothek, Gang zur Turnhalle, Spaziergang ins Dorf oder in die nähere Umgebung der Schule, etc.) innerhalb eines Fachbereichs gehört zum curricularen Unterricht, erfolgt nach Planung der Fachlehrperson, wird von dieser durchgeführt und bedarf keiner speziellen Ermächtigung von Seiten der Schule oder des Elternhauses. Ausgänge, welche mehrere Unterrichtsstunden betreffen, fallen in die allgemeine Regelung zu den Lehrausgängen und werden mittels entsprechendem Ansuchen von der Schulführung genehmigt.“