Verfahrensarten |
in Bearbeitung |
Daten zu den Verwaltungstätigkeiten und Verfahrensarten |
Bestimmungen über die Dauer des Verwaltungsverfahrens, über die verantwortliche Organisationseinheit und den Verfahrensverantwortlichen, die Modalitäten für den Erhalt von Informationen zu den laufenden Verfahren seitens der betroffenen Person, sowie über die Mittel des verwaltungsmäßigen und gerichtlichen Rechtschutzes, gemäß Landesgesetz Nr. 17 vom 22 Oktober 1993 über die „Regelung des Verwaltungsverfahrens„: |
Art. 4_Dauer des Verfahrens |
Art. 9_Aufsichtsbeschwerde |
Art. 10_für das Verfahren verantwortliche Organisationseinheit |
Art. 11/bis_Mitteilung der Hintergründe für die Annahme des Antrages |
Monitoring der Verfahrenszeiten |
Die ursprünglich laut Artikel 24, Absatz 2 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013 vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung der Ergebnisse des regelmäßigen Monitorings über die Einhaltung der Verfahrensfristen wurde mit gesetzesvertretenden Dekret Nr. 97/2016 wieder aufgehoben. |
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen |
Bestimmungen über die Ersatzerklärungen und die Verwaltungsunterlagen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 17, vom 22. Oktober 1993, „Regelung des Verwaltungsverfahrens“. |