Transparente Verwaltung

Die auf die Schulen anwendbaren Veröffentlichungspflichten in der Sektion „Transparente Verwaltung“ wurden in der Anlage 2 zum Beschluss der ANAC vom 13. April 2016, Nr. 430 festgelegt und aufgelistet. Mit genanntem Beschluss hat ANAC der Organisation, der Größenordnung, der Aufgabenbereiche und der Besonderheiten des Bildungsbereichs und der einzelnen Schulen Rechnung getragen.

 


Sektion aktualisiert am/sezione attualizzata il 17.05.2024